Wie wichtig
ist das Tanzen? – How important is dancing? 4
Die
Musikanten – the musicians
Wie müssen wir uns nun die Musiker auf solchen
Tanzveranstaltungen vorstellen? Wenn wir primär die Tänze auf dem Land und
kleinere Tänze in Städten anschauen, dann fällt auf, dass es zumeist nur sehr
wenige Musiker gab. Dabei hätten Zeitgenossen schon an dem Begriff „Musiker“
Anstoß genommen. Denn zu Tänzen spielten für gewöhnlich Spielleute[1] oder
Musikanten auf. Den Unterschied zwischen Musikanten und Musikern erkennt man
darin, dass Erstere zumeist nur mit ihrem Namen genannt wurden, während
letztere zusätzlich beispielsweise in den Haller Steuerrechnungen mit „Herr“
bezeichnet wurden. Ordentliche Stadtmusiker (wenngleich in der Rechnung
verwirrenderweise als „Musicant“ bezeichnet) erhielten etwa 23 Gulden, während
ein einfacher „Musicus“ nur 22 ß bekam[2]. Auch
von einem Gehalt von 23 fl. konnte man offensichtlich nicht leben, was die
Notwendigkeit zum Tanz aufzuspielen erklärt[3].
Während die Entlohnung in Schwäbisch Hall für die Musik während der
Trauung sehr genau geregelt war[4],
heißt es zu den Musikanten, die im Wirtshaus aufspielten nur sie sollten vom
„Hochzeiter“ „eine billiche Ergötzlichkeit an Geld“ erhalten.
How we must imagine the musicians on
such dancing events? When we are focusing on dances on the land or smaller
dances in town, than we have to notice, that there were only few musicians.
Besides the contemporaries would have argued about the word “Musiker”. Because
for dancing normally “Spielleute” or “Musikanten” played their instruments. The
difference between ordinary “Musikanten” and professional “Musiker” is
remarkable when the one were mentioned with their name only but the other got
additionally the term “Herr”. Proper town’s musicians (however the counts in Schwäbisch Hall name
them “Musicant”) got 23 florins, while an ordinary “Musicus” got 22 shillings
only. However even from a salary of 23 florins they had no living and had the
necessity to play for dancing.
Although the pay for the music
in Schwäbisch Hall during the wedding in church was very clearly regulated, we find about the musicians
in the tavern who played on the party only that they should “receive a fair
satisfaction in money” by the groom.
Verkompliziert wurde die Bezahlung der Musikanten
auf Hochzeiten durch die unterschiedliche Handhabe in den verschiedenen Territorien
und insbesondere in einem Dorf in dem Untertanen verschiedener Reichsstände
nebeneinander lebten. Wir wissen ja schon einiges über die Konflikte wegen
Tüngental zwischen Hall und dem Ritterstift Comburg bezüglich der Pfarrstelle. Aber
auch die Musikanten waren durch diese Verhältnisse direkt betroffen. So war es „von
jeher gebräuchlich“, dass auch hällische bzw. comburgische Untertanen im
Wirtshaus des jeweils anderen Landesherrn Hochzeit feierten. Kamen nun die
Musikanten aus den Reihen des Hochzeiters, so hatte dieser solche zu bezahlen. Waren
die Musikanten aber „Mit-Unterthanen“ des Wirtes, mussten diese durch den Wirt „belohnt
und verpfleegt werden“. Noch schwieriger war der Fall aber, als 1786 in einem
Tüngentaler Wirtshaus der Hochzeiter Hällische Musikanten „vom Wirth aber ein
Comburgischer Musicant … bestellt“ wurde. Es wurde anschließend von amtlicher
Seite entschieden, dass es den Wirten überhaupt nicht zukäme Musikanten zu
bestellen, sondern dies die reine Aufgabe der Hochzeiter sei. Außerdem beschied
man, dass wenn nicht die „hällischen Concessions Gebühren“ bezahlt würden, die
Gäste neben einer Strafe von 3 Gulden darauf ausweichen sollten sich zum „Exempel“
in eine „scheuren“ zu „verfügen und sich dort lustig machen sollen“[5].
The payment of the musicians became
even more complicated in the different territories especially if there were
living subjects of different Imperial estates in one village together. We know
much about the conflict of Schwäbisch Hall and the knight’s convent Comburg
about the pastor. But the musicians were affected by these relations too. It
was “always common” that subjects of Hall and Comburg in the tavern of the
other sovereign. If the musicians came from the same sovereign like the groom,
the groom had to pay for them. But if the musicians were “fellow subjects” of
the host, they were to be “paid and catered” by the host. The case was even
more difficult, when in 1786 the groom booked some musicians of Hall for a
tavern in Tüngental, but “the host ordered however one musician, who was a
subject of Comburg”. Afterwards it was decided by the magistrate, that the host
has no right to book the musicians, rather that was the task for the groom only.
Besides the rulers declared that those guests, who didn’t payed “Hall’s
concession fee”, should pay a punishment of 3 florins and should “dispose themselves
for example into a barn and amuse themselves there”.
In
Augsburg wurde darauf Wert gelegt, dass die Spielleute sich „wegen des
lohns“ „vergleichen“ und „was mit ihnen gedingt worden ist dem wirth zum voraus
bezahlen“[6].
At Augsburg there was some attention
for the fact, that the bandsmen should settle themselves regarding the pay and
what “was said before to pay the host before”.
Auf Haller Bauernhochzeiten tauchen in der Regel
2-3 Musikanten auf, die durchweg aus der Region stammen. Die Quellen zu Tänzen
auf dem Land erwähnen laufend Pfeifer, soweit dass mancher einfach nur „der
Pfeiffer“ als Zusatz zu seinem Namen erwähnt wird. Bezeichnenderweise zeigt
auch eines der Monatsbilder aus dem Hällisch-Fränkischen Museum einen
Dudelsackpfeifer und einen anderen Pfeifer.
Für die Hochzeiten in der Stadt Hall liefert die
Polizeiordnung von 1703 einige Hinweise auf die üblichen Instrumente der
Musikanten. So sollten alle Bürgerklassen bis auf die oberste sich bei der
Prozession zur Kirche „mit dem Saitenspiel vergnügen“. Für die „Tafel-Music“
selbst wurden Zinken und Posaunen den „vornehmen Hochzeiten“ vorbehalten[7].
Bei der Hochzeit eines Comburgischen Untertanen 1786
auf dem Comburger Wirtshaus in Tüngental nahm „ein hiesiger Musicant“ einem
hällischen Musikanten in Steinbach die Geige weg[8].