Samstag, 5. Januar 2019

Grabenreiter - auf dem Pferd im Einsatz


Ich möchte heute diesen Blog einem bestimmten Funktionsträger der Reichsstadt zuwenden, dem Grabenreiter. Der Grabenreiter wird manchmal als eine Art kleiner „Streifenpolizist“ betrachtet und auch ich hatte früher einmal diese Ansicht, die ich aber gerne revidieren möchte.

Today I want to dedicate the blog to a special official of the imperial town: the "Grabenreiter" (digrider). The "Grabenreiter" is sometimes viewed as an ordinary patrolman of the local police. I myself once had this impression, which I want to revise.


Im Vordergrund stand mein ganz falscher Eindruck der Bedeutung des Grabenreiters. Der Name Grabenreiter hängt mit der Überwachung der Gräben zusammen, die zu der in weiten Teilen das Territorium Halls umschließenden Heeg gehören. So bekommt der Grabenreiter auch beispielsweise „für das heegen“ im Amt Rosengarten 15 Schillinge. Darüberhinaus verzeichnet eine Instruktion für die Grabenreiter, dass sie „schmähhändel, schlägerey“ und dergleichen anzeigen sollten. Auch das ordnungsgemäße Verzollen der Waren sollte von ihnen überwacht werden, denn immer wieder tauchen in den Amtsrechnungen Strafen für Bauern auf, die ihr Vieh um die Zollstellen herum führten, um den Zoll zu sparen[1]

Ein typischer Anblick damals, Grabenreiter (links) und Amtmann (rechts) am Esstisch in einem ländlich Wirtshaus - a typical sight in the 18th century, the Grabenreiter (at the left) and the Amtmann (at the right) at a dinning table in a rural tavern.


The most important problem was my impression of the importance of the "Grabenreiter". The name "Grabenreiter" is connected with the supervision of the digs, which surrounded a huge area of the territory of Hall and which were a part of the "Heeg". Therefore the "Grabenreiter"got for example 15 shillings "für das heegen" (to work on the dig) in the county Rosengarten. The instruction for the "Grabenreiter" noticed that he should report brawlings and insults and more conflicts like these. He had to observe if the travellers paied their customs duties, because many peasants bypassed the stations of the dutycollectors to save money.

Den Grabenreitern wurde verboten für die Landleute oder Städter mit seinem Dienstpferd Botentätigkeiten zu übernehmen. Vor allem das schädliche Abnutzen des Pferdes, das wohl aus den Vorräten der Stallungen der Obrigkeit gefüttert wurde – nicht zuletzt mit dem Heu, dessen Einbringen der Grabenreiter überwachen sollte – war streng verboten. Schon eine Instruktion von 1667[2] lautet ähnlich wie dann die des 18. Jahrhunderts[3].