Tanzverbote
– dancing prohibitions. (2)
Ein Blick in die Polizeiordnungen anderer
Reichsstände demonstriert, dass dort ebenso gegen Übertretung von Tanzverboten
oder zeitliche Beschränkungen vorgegangen wurde. In Kempten konzentrierte man
sich in dem Passus über die Tänze auf die Sonntagsheiligung: „Des spielens und tanzens, fürnemlich solange
der sonntähliche gottesdienst währet, solle man sich gänzlich enthalten“[1]. Prinzipiell
gilt 1764 in Augsburg das Tanzen „an sich
selbsten unter die erlaubte erlustigungen“[2].
Üblich war es das Tanzen prinzipiell nur bis zu
einer gewissen Abendzeit zu gestatten. Bisweilen wurde aber auch soweit
gegangen die genaue Dauer des erlaubten Tanzens festzulegen, etwa bei
„ehrlichen hochzeiten“ „nicht über zwoo oder längst dritthalb stunden“ zu
tanzen. Kindern wurde in Lindau bei solchen Tanzveranstaltungen prinzipiell das
Tanzen verboten[3].
Solche engen zeitlichen Rahmen von 1 ½ bis 2 Stunden des Tanzens und auch eine
Reihenfolge wann auf einer Hochzeit getanzt werden sollte, da dies oftmals
während der Mahlzeit verboten wurde, erscheint im Spiegel der Verstöße als
ziemlich fruchtlose Utopie der Obrigkeit.
A view in the police-regulations of
other Imperial estates demonstrates, that there the government was dealing
similar with the violation of prohibited dancing and temporary restrictions. At
Kempten the focus was on the observance of the holy Sunday: “You should stay
away from gambling and dancing, especially during the sermons." Generally in
1764 dancing was noted as “for itself a permissible pleasure” at Augsburg.
It was common that dancing was
allowed until a certain time in the evening. Sometimes dancing was viewed as
permissible for a defined duration – for example at Lindau for “honourable
weddings” for two to three half-hours.
Tanzen auf einer Dorfhochzeit bei der Veranstaltung "Anno Domini 1743 - Freud und Leid" - Dancing on a peasant's wedding at the Event "Anno Domini 1743 - Freud und Leid" (Foto: Claudia Behnke, 2018) |
Ein großes Problem stellten offenbar die
zahlreichen Kirchweihen dar. Schon 1710 wurde im Hällischen verhängt, dass durch die
Untertanen die „Kirchweyh-Täntz nicht an denen Sonntägen / sondern Montags
darauf gehalten“ werden sollten. Bedenkt man, dass die Landleute an den
Werktagen zur Arbeit angehalten waren und nicht etwa zum Müßiggang scheint
diese Festlegung keineswegs praktikabel und so wundert es vielleicht nicht,
dass dieselbe Verordnung auch feststellte, dass in „einigen angräntzenden
Orten“ nach wie vor auf „Sonn- und Fest-tags-Märckten“ Tänze abgehalten wurden.
Die Teilnahme und das „Auslauffen“ zu solchen Anlässen wurde freilich untersagt[4].
Fairs were a big contemporary
problem. In 1710 it was ordered in the territory of Hall, that “fairs-dancing
was not to take place on Sundays but on the following Mondays”. If you take in
concern that the peasantry was forced to work on the work-days and that they
should not be idle on these days that rule doesn’t seem practicable and
therefor it’s no surprise that the same regulation noticed, that dances
happened on “Sunday- and holiday fairs” in “some adjacent places”. Naturally to “run out”
to such events was forbidden.
Text: André Hanselmann
Foto: Claudia Behnke
Text: André Hanselmann
Foto: Claudia Behnke
[1]
Kempten: „Polizei Ordnung der Reichsstadt Kempten, erste Hälfte 18. Jh. (vor
1748 mit späteren Ergänzungen) in Wolfgang Wüst: „Die gute Policey im
Reichskreis“, Bd. 1 Der Schwäbische Reichskreis, Akademie Verlag, Berlin,
2001S. 141-143
[2]
Augsburg, Hl. Geist-Hospital: „von denen wohlverordneten Tit. Tit. Pl. Pl.
Herren hospital-pflegeren zu Ausgburg erneuerte zucht- und policey-ordnung …“
20.11.1764 in Wolfgang Wüst: „Die gute
Policey im Reichskreis“, Bd. 1 Der Schwäbische Reichskreis, S. 217
[3]
„Reformirte Policey-Ordnung Lindaw“ 1673/1697 in Wolfgang Wüst: „Die gute Policey im
Reichskreis“, Bd. 1 Der Schwäbische Reichskreis, S. 172
[4]
„Obrigkeitliche Verordnung … auf dem Land“ Georg Michael Mayer, Schwäbisch
Hall, 1710, S. 5
La danse ajoute toujours beaucoup à l’atmosphère recréée, belle photo...et excellente année!
AntwortenLöschenJe suis heureux que tu aime ces choses aussi. Je Promesse que je veux bien continuer des wargaming-raports aussi.
LöschenBonne année!
Thank you for this very interesting article about dance regulations!
AntwortenLöschenHi! I hope that you will continue reading the series as more will come soon. You're welcome.
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