Im Herbst 2014 haben wir uns diesmal
bei unserer Recherche ganz auf das Thema Bauernhochzeiten
konzentriert. Wir haben dazu allerhand Hinweise in der Lands- und
Dorfordnung von um 1700 sowie in einigen anderen Erlässen für das
Land gefunden. Leider gingen diese Verordnungen und auch die
zeitgenössischen Dokumente zum Beispiel Akten über verhängte
Strafen im Zusammenhang mit den Hochzeiten nicht so sehr ins Detail
wie wir uns das erwünscht hätten. Daher mussten wir uns zum Teil
auch auf Beschreibungen zu Brauchtum in Schwaben verlassen (z.B.
Jürgen Hohl: „Der Oberschwäbische Hochzeitslader“ in „Der
Heimatpfleger“ 1/2001), selbst wenn es nicht ausdrücklich um das
Territorium von Hall ging.
Als kleine Nebenthemen hatten wir auch
die Feuerordnung. Der Amtmann des Amtes Rosengarten, Johann Ernst
Mayer, hatte 1765 moniert, dass nur noch ein gedrucktes Exemplar
vorhanden war. Die Feuergefahr war eine ständige Bedrohung in Stadt
und Land wie zahlreiche Edikte aus der Zeit ebenso wie Berichte in
Chroniken über Großbrände berichten. Gerade 1765 wurde in
Schwäbisch Hall selber ein schrecklicher Brand glücklicherweise
durch Geistesgegenwart knapp verhindert.
Ziemlich kurzfristig vor der
Veranstaltung musste ich auch ein weiteres Thema finden, was mir auch
mit der Straßenausbesserung m.E. recht gut gelungen ist. 1765 war
Georg Heinrich Fellen, der Michelfelder Landtürmer, für die Wartung
der Landstraße in der Gegend der Roten Steige zuständig. Wir hatten
beschlossen fußend auf die Information vom 5. Januar 1737 ein paar
Straßenausbesserungen vorzunehmen.
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Schultheiß Gunkel packt selber an. Zuwucherndes Gestrüpp wird entfernt, der Straßengraben von hineingefallener Erde befreit, dass das Wasser wieder abfließen kann, statt die Straße zu überspülen. |