Dienstag, 27. September 2016

Anno Domini 1765 – Bauernhochzeit“ 21.-23. August 2015


Im Herbst 2014 haben wir uns diesmal bei unserer Recherche ganz auf das Thema Bauernhochzeiten konzentriert. Wir haben dazu allerhand Hinweise in der Lands- und Dorfordnung von um 1700 sowie in einigen anderen Erlässen für das Land gefunden. Leider gingen diese Verordnungen und auch die zeitgenössischen Dokumente zum Beispiel Akten über verhängte Strafen im Zusammenhang mit den Hochzeiten nicht so sehr ins Detail wie wir uns das erwünscht hätten. Daher mussten wir uns zum Teil auch auf Beschreibungen zu Brauchtum in Schwaben verlassen (z.B. Jürgen Hohl: „Der Oberschwäbische Hochzeitslader“ in „Der Heimatpfleger“ 1/2001), selbst wenn es nicht ausdrücklich um das Territorium von Hall ging.
Als kleine Nebenthemen hatten wir auch die Feuerordnung. Der Amtmann des Amtes Rosengarten, Johann Ernst Mayer, hatte 1765 moniert, dass nur noch ein gedrucktes Exemplar vorhanden war. Die Feuergefahr war eine ständige Bedrohung in Stadt und Land wie zahlreiche Edikte aus der Zeit ebenso wie Berichte in Chroniken über Großbrände berichten. Gerade 1765 wurde in Schwäbisch Hall selber ein schrecklicher Brand glücklicherweise durch Geistesgegenwart knapp verhindert.
Ziemlich kurzfristig vor der Veranstaltung musste ich auch ein weiteres Thema finden, was mir auch mit der Straßenausbesserung m.E. recht gut gelungen ist. 1765 war Georg Heinrich Fellen, der Michelfelder Landtürmer, für die Wartung der Landstraße in der Gegend der Roten Steige zuständig. Wir hatten beschlossen fußend auf die Information vom 5. Januar 1737 ein paar Straßenausbesserungen vorzunehmen.
Schultheiß Gunkel packt selber an. Zuwucherndes Gestrüpp wird entfernt, der Straßengraben von hineingefallener Erde befreit, dass das Wasser wieder abfließen kann, statt die Straße zu überspülen.